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Hybrid-DRG – Gleiche Vergütung für gleiche Leistung

Der Grundgedanke

Schluss mit der finanziellen Unterscheidung zwischen Klinik und Praxis: Hybrid-DRGs (hDRG) garantieren für ausgewählte Eingriffe eine identische Vergütung – unabhängig davon, wo die Leistung erbracht wird. Das Ziel nach § 115f SGB V ist klar: Ambulante Potenziale sollen konsequent gestärkt und Planungssicherheit geschaffen werden.

Die Konsequenz für die Praxis

Es gilt eine einfache Formel: Eine einheitliche Pauschale pro Fall. Damit verlagert sich der Fokus der Wirtschaftlichkeit auf effiziente Abläufe, eine stabile Sachkosten-Kalkulation und eine lückenlose Dokumentation.

hDRG Prinzip

Wie das Prinzip funktioniert

Der Katalog gibt den Takt vor

Nicht jeder Eingriff fällt unter diese Regelung. Ein definierter Katalog legt exakt fest, welche Leistungen als Hybrid-DRG vergütet werden. Für diese Eingriffe ist die Erlöshöhe fixiert, egal ob der Patient ambulant oder stationär versorgt wird.

Alles in einer Pauschale

Die Vergütung deckt sämtliche Leistungen ab, die im direkten Zusammenhang mit dem Eingriff stehen. Der entscheidende Faktor: Auch die Sachkosten sind Teil dieser Pauschale. Das bedeutet, dass der wirtschaftliche Erfolg direkt von einem präzisen Materialmanagement abhängt.

Was das für das Team bedeutet

Für Ärztinnen & Ärzte: Planungssicherheit

Der größte Vorteil ist der Wegfall der finanziellen Benachteiligung gegenüber Kliniken. Durch feste Kataloge lassen sich OP-Programme verlässlich planen. Das schafft endlich den nötigen wirtschaftlichen Spielraum für eine hochwertige ambulante Spezialisierung und strukturierte Nachsorge.

 

Für Praxisteam & MFA: Prozess-Exzellenz

Die Rolle der MFA wandelt sich zum Prozess-Manager. Da Materialkosten in der Pauschale inkludiert sind, werden standardisierte OP-Sets und eine transparente Lagerhaltung kritisch für den Ertrag. Eine saubere Dokumentation und eine exakte Zeitsteuerung der Abläufe sichern am Ende den Gewinn der Praxis.

Aktueller Stand

Das System ist seit dem 1. Januar 2024 aktiv. Der Bewertungsausschuss passt die Regeln dynamisch an: Für das Jahr 2026 wurde der Katalog bereits erweitert und umfasst nun 69 Hybrid-DRGs mit insgesamt 904 OPS-Kodes.

Weitere Details zur Abrechnung, Vergütung und zum Leistungskatalog finden Sie hier: KBV – Hybrid-DRG.